von A2 auf Klasse A
| - Mindestalter: 21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge oder 20 Jahre bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
- Voraussetzungen: Klasse A2
- Einschluss: Klassen A2, A1 und AM
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einen Hubraum über 50 cm3
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit über 45 km/h
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern Hubraum über 50 cm3 (Verbrennungsmotor) oder über 45km/h oder Leistung über 15 kW
- Hinweise: Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)
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von A1 auf Klasse A2
| - Mindestalter: 18 Jahre
- Einschluss: Klasse A1 und AM
- Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet sind (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 kW/kg)
- Hinweise: Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein).
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Zusätzlich bieten wir die Aufstiegsausbildung der folgenden Klassen an:
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